Zivilinvaliden sind Personen, welche ihre angeborene oder erworbene Krankheit durch eine öffentliche Ärztekommission anerkennen lassen. Je nach Schweregrad dieser Krankheit reicht ihre Zivilinvalidität von 34 bis 100 Prozent.
Wann sollte angesucht werden?
Das Gesuch zur Feststellung der Zivilinvalidität sollte dann eingereicht werden, wenn die angeborene oder erworbene Krankheit die Handlungen des alltäglichen Lebens zunehmend einschränkt. Die so entstehenden Schwierigkeiten sind vielseitig und können beispielsweise folgende Alltagsbereiche umfassen: Die Betreuung eines Familienangehörigen, die Findung und Ausübung der eigenen Arbeit oder die daraus resultierenden finanziellen Nöte.
Kommt es aufgrund der Krankheit zu täglichen und finanziellen Schwierigkeiten, so benötigt die betroffene Person oder dessen Angehörige Hilfe. Deshalb sehen geltende Staats- und Landesgesetze verschiedene Hilfeleistungen vor, welche aufgrund der anerkannten Zivilinvalidität gewährt werden.
Leistungen
Die mit der Zivilinvalidität verbundenen Leistungen sind vielseitig und beginnen mit Anrecht auf den Erhalt von kostenlosen Hilfsmitteln mit der kostenlosen Vergabe von Hilfsmitteln (Rollstuhl, Matratze, Krücken usw.). Aber auch andere Leistungen erleichtern den Alltag von Betroffenen und werden je nach anerkanntem Invaliditätsgrad gewährt. Einige davon sind:
- kostenlose Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln mit dem Südtirol Pass free
- Ticketbefreiung
- bezahlte Arbeitsfreistellung für Heilkuren
- frühzeitiger Renteneintritt
- Punktezahl bei Ansuchen um den geförderten Wohnbau
- finanzielle Leistungen, wie die Zivilinvalidenrente des Landes
Begleitzulage
Eine weitere finanzielle Leistung, die mit der Anerkennung der Zivilinvalidität gewährt werden kann, ist die sog. Begleitzulage. Diese wird jenen Personen zuerkannt, welche in ihrem täglichen Leben auf Hilfe und Begleitung durch Dritte angewiesen sind.
Gezielte Arbeitseingliederung
Wird um Zivilinvalidität angesucht, so besteht für arbeitslose Antragsteller gleichzeitig die Möglichkeit, die Ärztekommission um die Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für die gezielte Arbeitseingliederung laut Gesetz 68/99 zu ersuchen. Wird dieses durch die Ärztekommission bestätigt, so wird der Antragsteller in eine eigens für Zivilinvaliden vorgesehene Arbeitslosenliste (Liste der gezielten Vermittlung) aufgenommen. Daraufhin wird die Person von einer Fachkraft vom Amt für Arbeitsmarktintegration bzw. der Arbeitsvermittlungszentren bei der Suche nach einer geeigneten Stelle unterstützt und begleitet.
Europäischer Parkausweis für Menschen mit Behinderungen
Beim Ansuchen zur Anerkennung der Zivilinvalidität kann auch gleichzeitig um den europäischen Parkausweis für Menschen mit Behinderung angesucht werden. Dieser ermöglicht das kostenlose Parken auf Behindertenparkplätzen und stellt somit eine große Alltagserleichterung für Betroffene dar.
Gesetz 104/92
Neben der Zivilinvalidität besteht außerdem die Möglichkeit, das sogenannte „Gesetz 104/92“ anzusuchen, welches die Schwere der Behinderung feststellt. Je nach Bescheid der Ärztekommission stehen dem Antragsteller verschiedene steuer- und arbeitsrechtliche Begünstigungen zu, wie:
- entlohnte freie Tage oder Stunden im Monat
- 2-jähriger bezahlter Sonderurlaub
- Steuerbegünstigungen und Steuerbefreiung im Bereich Fahrzeuge
- Verlängerung der Elternzeit für Eltern von Kindern mit Behinderung
- Wahl des am nächstgelegenen Arbeitsortes
