Voraussetzung für die Beanspruchung der Begünstigungen ist die Feststellung der »schweren Beeinträchtigung« seitens der zuständigen Ärztekommission. Die Anerkennung der Zivilinvalidität genügt nicht, es ist eine eigene Bescheinigung, die die schwere Beeinträchtigung gemäß Artikel 3, Absatz 3 des Gesetzes Nr. 104/1992 beinhaltet, notwendig.

Der entsprechende Antrag um Anerkennung kann über das Patronat eingereicht werden.

Bei anerkannter Beeinträchtigung können Antragsteller und Angehörige unter anderem folgenden Rechte einfordern:

  • Reduzierung der Arbeitszeit für den Lohnabhängigen mit Beeinträchtigung laut G 104/92
  • Freistellung für Angehörige für 3 Tage pro Monat bei 100 % Bezahlung
  • 2 Jahre Sonderurlaub für Angehörige im Verlauf des Arbeitslebens (bezahlt aufgrund des letztes Jahresgehaltes für maximal des jährlichen Betrages von 53.686,65 €, Jahr 2023) (Quelle: Gesetz 104/92 | MyPatronat)

Einsichtnahme in das GESETZ vom 5. Februar 1992, Nr. 104 Rahmengesetz über die Betreuung, die
soziale Integration und die Rechte der
Menschen mit Behinderung (UNIBZ)

Neuheiten 2026 (Quelle: AGO)

Hier unten einige wichtige Neuerungen, die das Gesetz 104 von 1992 betreffen.

Zuallererst erinnern wir euch daran, dass das Gesetz 104/1992 die für die Pflege, soziale Integration und Rechte der Menschen mit Beeinträchtigung maßgebliche Norm ist. Es sieht sowohl für die Arbeitnehmer mit Beeinträchtigung direkt als auch für diejenigen, die ein Familienmitglied mit einer anerkannten schweren Beeinträchtigung pflegen, Begünstigungen vor, wie z.B. bezahlte Freistellungen vom Dienst oder Sonderurlaube.

Ab 2026 werden Arbeitnehmer, die mit einer onkologischen, beeinträchtigenden oder chronischen Krankheit leben müssen, und die Familienmitglieder, die sie pflegen, weitere 10 Stunden bezahlte Freistellung vom Dienst nutzen können. Diese Stunden sind dafür gedacht Bedürfnisse abzudecken, wie etwa: Arztvisiten und Facharztvisiten, apparative Untersuchungen, klinische Analysen, Therapien und häufige ärztliche Versorgung.

Diese 10 Stunden kommen zu den 3 monatlichen Tagen bezahlter Freistellung vom Dienst dazu und bieten so eine noch höhere Hilfestellung.

Außerdem führt das neue Gesetz eine wichtigen Schutz des vorrangigen Rechtes auf das Smart-Woking ein, um das Gleichgewicht zwischen Arbeit und Pflege noch tragbarer zu machen. Dies bedeutet, dass Menschen, die nach einem etwaigen Sonderurlaub auf die Arbeit zurückkehren, ein vorrangiges Recht auf den Zugang zum Smart-Working haben, wenn das eigene Berufsbild und die Betriebsorganisation es vorsehen.

Leitfaden zu den Steuerbegünstigungen für Menschen mit Behinderungen (Quelle: Agenzia delle entrate)