Unter folgenden Voraussetzungen kann eine Neueinstufung beantragt werden:
- Seit dem Monat der letzten Einstufung müssen mindestens sechs Monate vergangen sein, das heißt, ein Antrag um Wiedereinstufung kann erst im siebten Monat gestellt werden.
- Ein Antrag auf Wiedereinstufung kann nur dann gestellt werden, wenn die zuständige Allgemeinmedizinerin im ärztlichen Zeugnis eine voraussichtlich dauerhafte und relevante Verschlechterung bestätigt und diese ausführlich beschreibt (Punkt 7 im ärztlichen Zeugnis). Aus der Beschreibung muss hervorgehen, was sich seit der letzten Einstufung geändert hat, bzw. was den Mehrbedarf an Pflege- und Betreuungsbedarf ausgelöst hat.
- Die Verschlechterung im ärztlichen Zeugnis muss auch bei jenen Personen bestätigt und begründet sein, welche bei einer vorhergehenden Einstufung keine Pflegestufe erreicht haben. Auch in diesen Fällen handelt es sich um eine Wiedereinstufung. Bitte teilen Sie daher der Ärztin mit, ob bereits eine Einstufung stattgefunden hat – auch wenn Sie damals kein Pflegegeld erhalten haben.
