Was ist die Pflegeeinstufung?
Nach der Abgabe des Antrags ruft das Einstufungsteam an und vereinbart einen Termin für die Pflegeeinstufung. Die Pflegeeinstufung wird vom Amt für Pflegeeinstufung durchgeführt, und zwar durch das Einstufungsteam. In jedem
Einstufungsteam arbeiten eine Krankenpflegerin und eine Sozialfachkraft. Das Gespräch dauert ungefähr eine Stunde.
Die Abklärung des Pflege- und Betreuungsbedarfs (Pflegeeinstufung) kann an folgenden Orten durchgeführt werden:
a) in den Räumlichkeiten (Büros) des Amtes für Pflegeeinstufung,
b) zu Hause oder im gewohnten Umfeld, z.B. in der Tagesstätte, bei den Kindern zu Hause,…(an diesen Orten wird nur dann eingestuft, wenn die Person aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, sich zu den Büros zu begeben, und der Arzt dies im ärztlichen Zeugnis für den Antrag auf Pflegegeld
bestätigt)
c) in einer stationären Einrichtung für Menschen mit Behinderung,
d) im Seniorenwohnheim (nur bei Kurzzeitpflege).
Im Krankenhaus und in anderen Einrichtungen des Gesundheitsbetriebes kann die Pflegeeinstufung NICHT durchgeführt werden!
Wie läuft die Pflegeeinstufung ab?
Bei der Einstufung erhebt das Einstufungsteam die Wohnsituation und die vorhandenen Hilfsmittel. Es stellt viele Fragen zum aktuellen Pflege- und Betreuungsbedarf in den fünf verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens:
- Essen und Trinken
- Körperpflege
- Hilfe beim Toilettengang
- Mobilität
- Hilfe aufgrund kognitiver Einschränkungen ( z.B Schwierigkeiten des Denkens und Erinnerns und der Wahrnehmung),
- Unterstützungsbedarf bei der Tagesgestaltung und den sozialen Beziehungen
- Die Haushaltsführung wird in der Berechnung der Pflegezeit nur dann berücksichtigt, wenn insgesamt ein hoher Pflegebedarf ermittelt wird. Die maximale Zeit, die für die Haushaltsführung anerkannt werden kann, beträgt 30 Minuten pro Tag.
Wie bereite ich mich auf die Pflegeeinstufung vor?
Es ist sehr wichtig, dass bei der Pflegeeinstufung folgendes beachtet wird:
- die Hauptpflegeperson sollte anwesend sein
- ärztliche Gutachten (wenn vorhanden) sollten in Kopie bereitliegen
- der Medikamentenplan sollte vorliegen
Der Pflegebedarf wird in Stunden und Minuten erhoben. Deshalb sollten Sie in der Zeit bis zur Einstufung besonders darauf achten, wie viel Zeit für die Pflege in Anspruch genommen wird.
Das Einstufungsteam fragt:
- welche Hilfe die pflegebedürftige Person benötigt,
- wegen welcher Funktionseinschränkungen sie diese benötigt,
- wie häufig sie diese Hilfen benötigt.
Für eine genaue Analyse Ihrer Situation und eine genaue Vorbereitung kontaktieren Sie mich gerne!
