Wurde bei einer Person eine schwere Erkrankung festgestellt (z.B. Tumor, schwere Lungen- oder Herzerkrankung, Ausfall der Nierenfunktion, schwere Lebererkrankungen) und hat sie deshalb eine niedrige Lebenserwartung von 90 bis 120 Tagen, besteht Anrecht auf das Pflegegeld für Personen mit
fortgeschrittener Krankheit.
Dem Antrag auf Pflegegeld ist das ärztliche Zeugnis für das Pflegegeld beizulegen. Die Ärztin muss in Punkt 5 ausdrücklich bestätigen, dass es sich um eine Terminalpatientin handelt und dass daher das Pflegegeld für Personen mit fortgeschrittener Krankheit beantragt wird.
Die schwer kranke Person wird dann nicht eingestuft, sondern erhält von Amts wegen ein Pflegegeld, das der dritten Pflegestufe entspricht. Sie oder deren gesetzliche Vertretung wird mittels schriftlicher Mitteilung (Einschreiben mit Rückantwort) über die Zuerkennung und Dauer dieser Leistung informiert.
Das Pflegegeld für Personen mit fortgeschrittener Krankheit wird für die Dauer von maximal 12 Monaten ausbezahlt. Das Anrecht auf die Leistung in der Höhe des Pflegegeldes der dritten Stufe besteht ab dem Folgemonat der Antragstellung.
