Ist eine pflegebedürftige Person (oder deren gesetzliche Vertretung) der Meinung, dass bei der Pflegeeinstufung der Pflegebedarf nicht vollständig erfasst wurde, kann sie bei der Berufungskommission Rekurs einlegen.
Der Rekurs kann über Einschreibebrief oder PEC-E-Mail geschickt werden oder auch persönlich im Amt für Pflegeeinstufung in Bozen abgegeben werden.
Folgende Elemente müssen im Rekurs enthalten sein:
- eine ausführliche Begründung des Rekurses mit einer detaillierten Beschreibung des Pflegebedarfs (welche Art von Hilfe wird wie oft und aus welchem Grund benötigt und ausgeführt),
- Daten der pflegebedürftigen Person,Daten der Person, die den Rekurs einreicht,
- Kopien der Personalausweise,
- Unterschrift der pflegebedürftigen Person oder der gesetzlichen Vertretung.
Folgende Elemente sind von Nutzen:
- Protokollnummer und Datum der amtlichen Mitteilung zum
Einstufungsergebnis (Kopie beilegen), des Ergebnisbriefes - eventuell vorhandene, beim Zeitpunkt der Einstufung aktuelle, fachärztliche Zeugnisse,
- Berichte von an der Pflege beteiligten Diensten,
- das Ansuchen um Anhörung einer Vertrauensperson der
pflegebedürftigen Person. Eine Kopie des Protokolls der Einstufung kann hilfreich für die Abfassung des Rekurses sein (siehe Anfrage um Kopie des
Protokolls der Einstufung – Frage 19) - Der Rekurs muss innerhalb von 45 Tagen ab Erhalt des Einstufungsergebnisses eingereicht werden. Die schriftliche Entscheidung der Berufungskommission
wird mittels Einschreiben mit Rückantwort mitgeteilt. In der Regel erfolgt die
Entscheidung der Berufungskommission innerhalb von 120 Tagen. Das Amt für Pflegeeinstufung stellt eine Vorlage für die Erstellung eines Rekurses zur Verfügung.
Wer ist die Berufungskommission?
Die Berufungskommission besteht aus drei Mitgliedern: Ärztin, Krankenpflegerin und Sozialfachkraft. Sie überprüft die eingereichten Unterlagen und hört das zuständige
Einstufungsteam an. Bei Bedarf kann die Kommission zusätzlich die Allgemeinmedizinerin der pflegebedürftigen Person oder andere Expertinnen hinzuziehen oder eine Vertrauensperson anhören. In besonders komplexen oder unklaren Situationen führt die Kommission einen Hausbesuch bei der
pflegebedürftigen Person durch oder lädt die pflegebedürftige Person zu einem persönlichen Gespräch nach Bozen ein. Nach dem Einholen aller wichtigen und nützlichen Informationen entscheidet die Berufskommission über Annahme oder
Ablehnung des Rekurses. Die Entscheidung wird der pflegebedürftigen Person oder der gesetzlichen Vertretung auf dem Postweg (Einschreiben mit Rückantwort) mitgeteilt.
